Neue Überprüfungsrichtlinien für die Heilpraktikerprüfung
Am 22.12.17 hat das Bundesgesundheitsministerium die neuen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärter/innen veröffentlicht. Diese gelten ab dem 22.03.18. Damit ist auf jeden Fall klar, dass der Heilpraktikerberuf auch in Zukunft seine Berechtigung und Akzeptanz findet. Invasive Techniken wie z.B. Akupunktur und Injektionen dürfen weiterhin ausgeübt werden. Einschränkungen wurden nicht vorgenommen. Die Inhalte der Überprüfung
wurden zum Teil konkretisiert, was wir sehr begrüßen. Wir freuen uns über die klaren Vorgaben und können sagen, dass unsere Ausbildung diesen Punkten schon immer entspricht.
Eine Stellungnahme vom Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. zu den neuen Richtlinien ist hier zu finden.