HP für Psychotherapie


Ausbildung Heilpraktiker/in für Psychotherapie

Nächster Ausbildungsstart Abendstudium
: 11.11.2010 (maximal 12 Teilnehmer)

Nächster Ausbildungsstart Tagesstudium: Mitte 2011 (maximal 12 Teilnehmer)

Seit 1993 gibt der Deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit die Heilerlaubnis zur Ausübung der
Psychotherapie zu erlangen, ohne Arzt, Heilpraktiker oder psychologischer Psychotherapeut
zu sein. Dieser Erlaubnis geht das Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung voraus, welche
zwei Mal im Jahr vor dem zuständigen Gesundheitsamt stattfindet.

Der Unterschied zwischen der unbeschränkten Heilpraktikerzulassung und der Heilpraktikerzu-
lassung, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, liegt darin, dass der Therapeut keine
Therapien am Körper ausüben darf (wie z.B. Akupressur oder Akupunktur), auch Therapien
wie etwa die Homöopathie oder das Verordnen von Arzneimitteln sind ihm nicht erlaubt. Er
darf ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie in Form von Gesprächen tätig werden.

Die Möglichkeiten für den/die Heilpraktiker/in für Psychotherapie sind vielfältig. Tätigkeitsgebiete
nach der bestandenen amtsärztlichen Überprüfung und der entsprechenden Weiterbildung sind zum
Beispiel:

-tiefenpsychologisch orientierte Verfahren
-verhaltenstherapeutisch orientierte Verfahren
-Gestalttherapie
-Musiktherapie
-Systemische Familientherapie
-Tanztherapie
-Hypnosetherapie
-NLP
-u.v.m.

Als Heilpraktiker/in für Psychotherapie arbeiten Sie selbstständig in Ihrer Praxis oder auch in
sozialen Einrichtungen, in psychotherapeutischen Kliniken/ Kuranstalten u.a.. Sie haben die
Möglichkeit z.B. als Seminarleiter, Mediator, Dozent oder auch als Leitung für Selbsterfahrungs-
gruppen tätig zu sein.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie wird häufig auch „kleiner Heilpraktiker“ genannt, diese
Bezeichnung bildet jedoch nicht die umfangreichen Inhalte der Ausbildung und des notwendigen
Wissens ab. Zwar beschränkt sich der Unterrichtsstoff ausschließlich auf das Gebiet der Psycho-
therapie, allerdings in einem weitaus intensiveren Umfang als bei der Ausbildung für die unbe-
schränkte Heilpraktikerzulassung.

In Ihrer Ausbildung bei uns erhalten Sie ein grundlegendes Fundament für Ihre spätere thera-
peutische Tätigkeit. Neben den prüfungsrelevanten Themen wie beispielsweise die Vermittlung
der relevanten Krankheitsbilder, Kriseninterventionen, Pharmakologie und der Gesetzeskunde
erhalten Sie in Ihrer Ausbildung auch Einblicke in die verschiedenen Therapieverfahren.
Regelmäßige Einheiten an Übungsstunden und Selbsterfahrung lassen Sie zum Einen Sicherheit
mit Klienten gewinnen und zum Anderen die verschiedenen Therapieinterventionen trainieren.
Die Selbsterfahrung dient zur eigenen Wahrnehmung und zum Öffnen in der Gruppe, was bei
den Übungseinheiten unumgänglich ist.

Gerade im Bereich der Psychotherapie ist es ausgesprochen wichtig die persönliche Lebens-
geschichte aufgearbeitet zu haben um dann, als späterer Therapeut, auch in dieser Hinsicht für
seine Patienten belastbar und stabil zu sein. Aus diesem Grund setzen wir die Teilnahme von
mindestens 20 Stunden Eigentherapie (Lehrtherapie) vor oder während der Ausbildung voraus.
Zusätzlich wird Ihnen diese Therapie auch viele Erkenntnisse für Ihre spätere Praxis geben.
Bei Bedarf sind wir Ihnen gerne bei der Auswahl des geeigneten Therapeuten behilflich.

Die Ausbildung bei uns dauert 16 Monate und findet berufsbegleitend an 2 Abenden in der Woche
oder im Tagesstudium an 2 Vormittagen statt.
Die Ausbildungskosten liegen insgesamt bei etwa 3.400,00 Euro, je nach gewählter Zahlungsweise.
Um eine qualifizierte Ausbildung zu gewährleisten, liegt die maximale Anzahl der Teilnehmer im Kurs
bei 12 Personen. Diese Begrenzung ist auch für die optimale Durchführung der praktischen Einheiten
in der Ausbildung wichtig.

Wenn Sie sich für die Ausbildung an unserm Institut interessieren, freuen wir uns auf Ihre kurze
schriftliche Erläuterung, warum Sie diesen Beruf erlernen und ausüben möchten, sowie Ihren
Lebenslauf. Dann treffen wir uns zu einem persönlichen Gespräch, in dem Sie alle Ihre Fragen
stellen können und in dem wir uns gegenseitig kennen lernen.

Weitere Informationen zur Ausbildung können Sie hier anfordern.

Wir freuen uns auf Sie!

Aus- und Weiterbildungen sind steuerlich absetzbar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine
Finanzierung der Ausbildung über die Berufsgenossenschaften bewilligt werden. Unter bestimmten
Voraussetzungen unterstützt Sie der Staat bei Ihrer Weiterbildung (bis zu 500,00 Euro)
mit einem Bildungsprämiengutschein. Unser Institut nimmt diese Gutscheine entgegen.
Weitere Infos finden Sie hier: Prämiengutschein

Voraussetzungen für die Zulassung zur amtsärztliche Überprüfung:
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Mindestens Hauptschulabschluss
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Ärztliches Attest