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Prüfungsvorbereitung |
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Prüfungsvorbereitung
Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können. (Jean-Jacques Rousseau)
Um in der Prüfung bestehen zu können, bedarf es neben dem erlernten Fachwissen auch einem Training im effektiven Umgang mit Multiple-Choice-Fragen und dem Üben in freiem Reden.
Bei unserer Prüfungsvorbereitung trainieren Sie in kleinen Gruppen Fragestellungen und deren sowohl schriftliches als auch mündliches Beantworten. Zudem können Sie sich hier ganz gezielt fehlende Zusammenhänge aneignen.
Wenn Sie die erste große Hürde der schriftlichen Heilpraktikerüberprüfung genommen haben, bieten wir Ihnen eine Wiederholung und Vertiefung praktischer Dinge wie Untersuchungsmethoden und Notfälle sowie die Anamnese und das Üben von Differenzialdiagnosen an, um Sie für die mündliche Überprüfung fit zu machen.
In unserem Intensivkurs Die mündliche Heilpraktiker-Prüfung wird der Ernstfall geprobt. Mit Fragen aus vergangenen mündlichen Prüfungen wird hier die Prüfungssituation simuliert.
Mit dieser Kombination an Prüfungsvorbereitung kann sich der angehende Heilpraktiker mit Prüfungs- situationen vertraut machen und Sicherheit und Selbstvertrauen gewinnen.
Auch HPA´s, die nicht an unserem Institut ihre Ausbildung absolviert haben, sind willkommen.
Die Heilpraktikerprüfung
Die amtärztlichen Überprüfungen für Heilpraktikeranwärter finden in ganz Bayern zweimal jährlich und zwar am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Geprüft wird immer in dem für den Heilpraktikeranwärter zuständigen Gesundheitsamt (abhängig von dem gemeldeten Erstwohnsitz).
Der erste Teil (der Schriftliche) besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen für deren Beantwortung der Prüfling 120 Minuten Zeit hat. Bestanden gilt diese Prüfung wenn von den Fragen weniger als 16 falsch beantwortet wurden.
Wurde die schriftliche Prüfung bestanden, wird der Prüfling zur mündlichen Überprüfung (Dauer ca. 30 – 45 Minuten) vor dem Amtsarzt eingeladen. Wenn auch diese Hürde geschafft ist, bekommt der ehemalige Heilpraktikeranwärter seine „Erlaubnis auf Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ und darf sich jetzt Heilpraktiker nennen.
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